

Durch eine Ausnahmeregelung im Rahmen eines bestehenden Freihandelsabkommens konnte ein Mandant von erheblichen Zolleinsparungen für Exporte von chemischen Produkten aus Übersee in die EU profitieren. Zu einem vereinbarten Stichtag sollte diese Ausnahmeregelung überprüft werden und letztlich auslaufen. Dadurch wären die in Übersee hergestellten Produkte auf dem EU-Markt nicht mehr wettbewerbsfähig gewesen, somit wäre wirtschaftlicher Schaden sowohl im Produktionsland als auch - aufgrund indirekter Effekte - für Weiterverarbeiter in der EU selbst entstanden.
EU.select entwickelte in Abstimmung mit dem Mandanten und externen Partnern kurzfristig eine Strategie, um die Argumente und Anliegen nachhaltig an die Entscheider zu transportieren. Ein detailliertes Positionspapier zu den direkten und indirekten Auswirkungen eines Auslaufens der Ausnahmeregelung wurde bei den zuständigen Stellen der Europäischen Kommission eingereicht, in persönlichen Hintergrundgesprächen gelang es, die Argumente zu festigen. Zugleich konnten wir sicherstellen, dass die Verhandlungsposition der Regierung des Herstellerlandes mit der Argumentation unseres Mandanten kohärent war. Letztlich konnten wir trotz eines schwierigen Umfelds erreichen, dass die Ausnahmeregelung entgegen der ursprünglichen Absicht der EU für eine weitere Periode verlängert wurde.